Konfliktberatung

  • Beratung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
  • Information über finanzielle und andere Hilfen sowie über soziale und gesetzliche Leistungen
  • Bescheinigung über die Beratung nach §§ 218 / 219 StGB
  • Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Unsere Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. 

 

Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen überlegen, Ihre Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine staatlich anerkannte Konfliktberatungsstelle wie donum vitae aufzusuchen.